Ausschuss der Spitzenverbände der Kartoffelwirtschaft für die Kartoffelgeschäftsbedingungen und das Sachverständigenwesen
Berliner Vereinbarungen
Was sind sie ? |
Wer erarbeitet sie ? |
Was regeln sie ? |
Die Berliner Vereinbarungen sind freiwillige branchenübliche Regelungen im Sinne von Handelsgebräuchen und Allgemeinen Geschäfts- bedingungen zum Handel mit Kartoffeln in Deutschland. |
die im Ausschuss der Spitzenverbände der Kartoffelwirtschaft vertretenen Verbände
|
er werden geregelt:
|
Kartoffeln gehören zu den wichtigsten Lebensmitteln in Deutschland. Derzeit beträgt der Pro-Kopf-Verbrauch an unverarbeiteten Speisekartoffen etwa 30 kg im Jahr. Die im Handel angebotenen Sorten sind den drei Kochtypen mehlig kochend, vorwiegend festkochend und festkochend zuzuordnen. Damit steht für jeden Verwendungszweck und jeden Geschmack die passende Sorte zur Auswahl. Eines eint alle Angebote: Grundsätzlich müssen Kartoffeln für den menschlichen Verzehr geeignet sein, ganz, gesund, sauber, fest, frei von fremdem Geruch und Geschmack.
Kartoffeln können in den Qualitäten
Qualität I und Qualität Extra gem. Berliner Vereinbarungen angeboten werden.